Infos zur Barrierefreiheit für:

Diese Seite wird bereits seit mehreren Jahren nicht mehr gepflegt. Ich lasse sie aber zu Dokumentationszwecken vorerst weiterhin im Internet. Wenn die Zeit es zulässt, gestalte ich sie vielleicht mal komplett neu, aber das kann ich derzeit noch nicht sicher zusagen.

Lastenheft-Beispiel

Sie können in Ihrem Lastenheft der Agentur von vornherein bestimmte Vorgaben zur Barrierefreiheit machen, die diese vertraglich zusichern muss. So haben Sie eine größere Chance, dass bei Ausschreibungen nur die Agenturen teilnehmen, die Ihre Anforderungen auch wirklich umsetzen können. Falls das Ergebnis trotzdem nicht passen sollte, haben Sie so auch eine rechtliche Basis auf der Sie Nachbesserungen einfordern können.

Sie dürfen diesen Text gerne kostenfrei in Ihrer Ausschreibung beziehungsweise in Ihrem Lastenheft nutzen. Selbstverständlich erhebt er keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Qualitätsstandards

Es wird die Erstellung einer barrierefreien Webseite beauftragt. Hierbei dienen alle Prioritäten der Barrierefreien Informationstechnik Verordnung (externer Link) und die Kriterien des BIENE-Awards (externer Link) als Vorgaben. Falls sich die Inhalte dieser Quellen widersprechen, gelten die Vorgaben aus dem Kriterienkatalog des BIENE-Awards als relevanter, da die BITV teilweise nicht mehr den aktuellten Kenntnisständen in Hinsicht auf die Barrierefreiheit im Internet entspricht.

In besonderen Fällen können Ausnahmen von diesen Vorgaben zur Barrierefreiheit gemacht werden. Diese Ausnahmen müssen gegenüber dem Auftraggeber ausführlich begründet und von diesem schriftlich akzeptiert werden.

Dokumenttyp

Die Webseiten sind entweder mit dem Dokumenttyp HTML 4.01 strict oder XHTML 1.0 strict zu erstellen. Jede Seite muss nach diesen Richtlinien validieren. Ausnahmen sind nur in begründeten und vom Auftraggeber schriftlich akzeptierten Fällen möglich.

Kontraste

Es ist darauf zu achten, dass zwischen Schrift- und Hintergrundfarbe auf der Webseite genügend Kontrast besteht. Auf der Webseite von Web for All (externer Link) finden Sie das kostenlose Programm Farbkontrast-Analyzer, das Sie bei der Kontrastbewertung unterstützt.

Browser-Kompatibilität

Zusätzlich zu den Vorgaben aus den oben genannten Kriterienkatalogen, muss die Webseite in den folgenden Browsern und Versionen auf allen gängigen Betriebssystemen getestet und nutzbar sein. Es soll eine möglichst identische optische Darstellung angestrebt werden.

  • Internet Explorer ab Version 5.5
  • Firefox ab Version 1
  • Mozilla ab Version 1.6
  • Opera ab Version 7.5
  • Safari ab Version 1.2
  • Netscape ab Version 7

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